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Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ab, die Ihren Leistungsanspruch auf privates Niveau anhebt.

Wie bei der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken­zusatz­ver­si­che­rung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police können Sie zum Beispiel die Eigenbeteiligung an Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Kürzungen in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatienten noch größer. Nicht jeder kann in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln - aber mit einer privaten Zusatzversicherung zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung übernimmt Kosten, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht vollständig übernommen werden - zum Beispiel für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, bevorzugte Behandlung im Krankenhaus und medizinische Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder zahnärztliche Behandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot Ihrer Krankenkasse teurer als der leistungsgleiche Tarif einer privaten Kranken­ver­si­che­rung.

Leistungsumfang

Sie können ganz individuell wählen, welche Leistungen für Sie wichtig sind. Eine Vielzahl von Möglichkeiten steht zur Verfügung - mit sogenannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten absichern.

Auch ein Krankenhaustagegeld oder ein Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte können über Ambulanttarife abgesichert werden.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflegezusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung übernimmt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Notfall auch den teuren Rücktransport. Je nach Tarif können Sie alle diese Leistungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wer in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert ist, kann sich für relativ geringe monatliche Beiträge zusätzliche Leistungen sichern. Für andere ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.  

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, der privaten Kranken­ver­si­che­rung und der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Wer sollte sich ver­sichern

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Zusatzschutz auf privates Niveau heben - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits privat vollversichert ist, sichert sich Zusatzleistungen am besten durch einen Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Absicherung notwendig ist, hängt von den individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung ist für alle sinnvoll, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall reduzieren wollen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen, desto günstiger ist der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand

Private Krankenversicherer erkundigen sich jedoch vor Abschluss einer Zusatzversicherung nach Ihrem Gesundheitszustand. Bei der Antragstellung werden Sie nach Krank­hei­ten der letzten Jahre, Unfällen, Krankenhausaufenthalten oder Zahnbehandlungen gefragt.

Bei schweren oder noch nicht ausgeheilten Krank­hei­ten verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Krank­hei­ten vom Versicherungsschutz aus. Nicht alle Gesellschaften bewerten die Risiken gleich - ein Vergleich lohnt sich.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung können übrigens steuerlich geltend gemacht werden: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und können in bestimmten Grenzen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Gleiches gilt für Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - egal, ob man sich für eine Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz wünscht, der auch ästhetischen Ansprüchen genügt.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Leistungslücke zwischen den tatsächlichen Zahnersatzkosten und dem Kassenzuschuss schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Veneers erstattet, auch die Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind allerdings bei einigen Anbietern nicht einzeln, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Basistarifen versicherbar.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird in der Regel ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits begonnene Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem leisten die Versicherer in der Regel erst nach einer Wartezeit von 8 Monaten.


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