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Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die einzelnen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen an, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - abgesehen von Rezeptgebühren und Zuzahlungen bei ambulanten und stationären Behandlungen - von allen Kassen übernommen. Ein genauer Vergleich der Beiträge und Leistungen lohnt sich.

Die Grundlagen

Rund 90 Prozent der Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit einem monatlichen Einkommen bis zu 5.775 Euro (bzw. 69.300 Euro im Jahr / Stand 2024) müssen Sie sich gesetzlich krankenver­sichern. Liegt Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang über dieser Grenze oder sind Sie beruflich selbstständig, können Sie in die private Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Auch als Beamter mit Beihilfeanspruch sind Sie in der Regel privat krankenversichert.

Kassen dürfen Zusatzbeitrag erheben
Seit dem 1. Januar 2015 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Kranken­ver­si­che­rung. Dieser einheitliche Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz reicht jedoch nicht aus, um die Ausgaben der Krankenkassen zu decken. Deshalb können die gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Ab 2019 wird der Zusatzbeitrag wieder paritätisch finanziert, also je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Verlangt die Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,0 %, behält der Arbeitgeber 7,8 % des Bruttoeinkommens als Arbeitnehmeranteil ein und überweist diesen Betrag zusammen mit dem festen Arbeitgeberanteil von 7,3 % sowie dem hälftigen Anteil am Zusatzbeitrag (0,5 %) an die Krankenkasse.

Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu kommen je nach Kasse Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für spezielle Gesundheitschecks und vieles mehr. Übrigens: Familienangehörige ohne oder mit geringem Einkommen sind in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichert - im Gegensatz zur privaten Kranken­ver­si­che­rung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.

Freie Kassenwahl

Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich ver­sichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Allgemeine Ortskrankenkassen und Ersatzkassen stehen gesetzlich Versicherten aus ganz Deutschland offen. Einige Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder beschränken ihre Tätigkeit per Satzung auf bestimmte Regionen.

Bei höherem Zusatzbeitrag können Sie sofort kündigen
Als Versicherter können Sie die gesetzliche Krankenkasse problemlos wechseln, die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag, erhöht sie den Zusatzbeitrag oder senkt sie die ausgezahlte Prämie, haben Sie darüber hinaus ein Sonderkündigungsrecht und können sogar innerhalb eines Monats kündigen. Über eine Änderung des Zusatzbeitrags muss Sie die Kasse so rechtzeitig informieren, dass Sie noch vor Inkrafttreten des neuen Beitrags zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln können.

Leistungsunterschiede

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.

Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt. 

Jetzt Preisunterschiede nutzen

Seit 2015 gilt in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttogehalts, davon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte. Kommt eine Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen müssen. Wenn die Kasse diesen Zusatzbeitrag erstmals erhebt oder den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.

Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 5.175 Euro im Monat, das entspricht einem Jahres-Bruttoeinkommen von 62.100 Euro.

Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 5.450 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den allgemeinen Beitrag von 14,6 Prozent bis zu Höhe der aktuellen Bemessungsgrenze, das sind 755,55 Euro. Diese Summe - plus ein ggf. fälliger (kassenindividueller) Zusatzbeitrag - wird zur Hälfte von Ihrem Bruttogehalt einbehalten.

So wechseln Sie

Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 12 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.

Seit 1. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Wechsel der Krankenkasse vereinfacht: Um zu kündigen, genügt es, wenn Sie einen Mitgliedsantrag bei Ihrer neuen Krankenkasse stellen, diese übernimmt für Sie die Kündigung beim bisherigen Krankenversicherer.

Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt, den Zusatzbeitrag erhöht oder ihre Leistungen einschränkt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 12-monatige Bindungsfrist entfällt.

Ergänzung: Zusatzversicherung

Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.

Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen Sie mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Alternative: Privat ver­sichern

Die Private Kranken­ver­si­che­rung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 5.775 Euro im Monat verdienen (oder 69.300 Euro im Jahr / Stand 2024). Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitver­sichern müssen. 

Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.


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