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Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung

Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt Hauseigentümer

Für die meisten Eigentümer stellt der Bau oder Kauf eines Hauses die größte Investition im Verlauf ihres Lebens dar. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können zu gravierenden Schäden bis hin zum Totalverlust führen.

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer von essenzieller Bedeutung. Der Hausrat ist nicht inbegriffen. Es wird empfohlen, den Hausrat über eine separate Haus­rat­ver­si­che­rung abzusichern. Es wird empfohlen, dass die Komponenten „Feuer- und Leitungswasserversicherung” stets inkludiert sind.

Die Grundlagen

Ein heftiger Sturm deckt das Dach ab, ein Rohrbruch setzt das Haus unter Wasser, ein Brand zerstört Teile des Gebäudes - in all diesen Fällen schützen Sie sich mit einer Wohngebäudeversicherung.

Neben der Privathaftpflichtversicherung und dem Hausratschutz ist sie für Hausbesitzer unverzichtbar: Nach einem Brand, aber auch durch Wasser, Sturm oder Überschwemmung können Schäden schnell an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit bringen.

Nur wer eine Wohngebäudeversicherung in seinem Versicherungsordner hat, ist im Ernstfall gut geschützt.

Was ist versichert

Eine Wohngebäudeversicherung schützt in erster Linie Ihr Gebäude selbst, aber auch dazugehörige Garagen und andere Nebengebäude wie Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag benannt sind. Mitversichert sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile wie Einbauküchen oder Einbauschränke.

Auch Gebäudezubehör ist versichert

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das dem Wohnen oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient - zum Beispiel Werkzeuge, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.

Inwieweit Garten, Swimmingpool oder moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann teilweise mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Leistungsumfang

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung schützt das Haus und seine Einrichtung gegen Feuer, Leitungswasserschäden wie Rohrbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und je nach Vertragsumfang auch gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Lawinen oder Erdbeben.

Die Ge­bäude­ver­si­che­rung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein heftiger Sturm das Dach abdeckt, Regen durch Sturmschäden ins Mauerwerk eindringt oder ein Brand teuren Schaden anrichtet.

Extraleistungen je nach Vertrag

Je nach Vertragsbedingungen können weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten oder mitversichert sein: die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schaden, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach einem schweren Versicherungsfall oder auch Sachverständigenkosten, die bei der Schadenfeststellung entstehen.

Einige Gesellschaften erstatten sogar die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften geregelt.

Für wen geeignet?

Jeder Hausbesitzer sollte sich mit einer Ge­bäude­ver­si­che­rung gegen die wichtigsten Risiken absichern. Nach einem Brand, aber auch nach einem Rohrbruch, Sturm oder Hagel können die Schäden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit stößt. Ohnehin verlangen Banken bei der Immobilienfinanzierung den Nachweis einer Feuerversicherung.

Risiken können auch einzeln versichert werden
Da es sich bei der Ge­bäude­ver­si­che­rung um eine "verbundene" Versicherung handelt, bei der die Prämien für jedes Risiko (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw.) einzeln berechnet werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln ver­sichern.

Übrigens: Bei einem Eigentümerwechsel geht die Ge­bäude­ver­si­che­rung automatisch auf den Käufer über, kann aber von diesem innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten Sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn auch bei einer unterjährigen Kündigung steht dem Versicherer die volle Jahresprämie zu.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme in der Ge­bäude­ver­si­che­rung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger als der Wert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadens, liegt eine Unterversicherung vor.

Das kann im Schadensfall fatal sein: Stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird zum Beispiel bei einem Brand- oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man um 50 Prozent unterversichert. Tritt dann ein Schaden von 30.000 Euro ein, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung

Es besteht die Möglichkeit, mit dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einen sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. In diesem Fall werden Schäden stets bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt. Die Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel die Vereinbarung einer gleitenden Neuwertversicherung, bei der Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert der Immobilie angepasst werden.
In jüngster Zeit werden Ge­bäude­ver­si­che­rungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des sogenannten Wohnflächenmodells angeboten. Dabei erfolgt eine Einstufung des Hauses nach Art und Ausstattung, woraus sich die Festlegung der Prämie pro Quadratmeter ableitet.

Elementarschadenversicherung

Regional bedingte Risikozuschläge

Der Basisschutz der Ge­bäude­ver­si­che­rung umfasst die Deckung von Schäden, die durch Brand, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Explosion verursacht werden.

In Abhängigkeit von der regionalen Lage kann ein Gebäude zudem durch andere Risiken gefährdet sein, insbesondere durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. 

Naturbedingte Elementarschäden können in der Ge­bäude­ver­si­che­rung optional mitversichert werden, wobei eine Mitversicherung mehrerer Risiken auch als Paket möglich ist. Allerdings ist ein Aufpreis zu entrichten, dessen Höhe sich nach Region und örtlicher Risikosituation richtet.


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